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Bildungsscheck NRW Drucken E-Mail

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Mit dem „Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen“ fördert die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Zielgruppe sind Beschäftigte, die sich bisher wenig oder gar nicht an Weiterbildung beteiligt haben.

Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren) zur Verfügung. 

Eine kostenlose Beratung ist verpflichtend. Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500  Euro pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds.

Um vor allem neue Interessenten zu erreichen, gilt: Wer im vergangenen oder im laufenden Jahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, erhält leider keinen Bildungsscheck. Dies gilt auch für Weiterbildungsangebote, die in dieser Zeit mit Hilfe eines Bildungsschecks besucht wurden. 

 

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Ziel:

Die beruflichen Weiterbildungsangebote dienen der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, indem sie Kenntnisse und Fertigkeiten für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit vermitteln. Sie fördert Anpassungsfähigkeit, Entwicklung von Unternehmergeist und Innovationen bei der Arbeitsorganisation und die Unternehmensentwicklung. 

Art der Förderung:

Zuschuss zu beruflichen Weiterbildungsausgaben 

Empfänger:
Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren) zur Verfügung. 

Einen Bildungsscheck können Berufsrückkehrende erhalten, wenn sie ihren Berufsweg wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern unter 15 Jahren oder wegen der Pflege eines Angehörigen für mindestens ein Jahr unterbrochen haben. Der Wegfall des Unterbrechungs-grundes muss mehr als ein Jahr zurückliegen oder die zuständige Arbeitsagentur muss eine Förderung abgelehnt haben. 

Gefördert werden:

Teilnahme- und Prüfungsentgelte beruflicher Weiterbildung, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen vermitteln und damit die jeweilige Beschäftigungsfähigkeit sowie gleichzeitig die betriebliche Wettbewerbsfähigkeit verbessern.

Um vor allem neue Interessenten zu erreichen, gilt: Wer im vergangenen oder im laufenden Jahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, erhält keinen Bildungsscheck. Dies gilt auch für Weiterbildungsangebote, die in dieser Zeit mit Hilfe eines Bildungsschecks besucht wurden.

Nicht gefördert werden:

Arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, wie z. B. Maschinenbedienungsschulungen,  Kurse, die der Erholung dienen; Kurse, die ausschließlich zur Erlangung rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Sachkundenachweise notwendig sind oder dem Erwerb von Fahrerlaubnissen dienen.

Was wird benötigt?

Eine kostenlose Beratung ist verpflichtend. Die Unternehmen oder einzelnen Beschäftigten erhalten den Scheck bei einer der Beratungsstellen und reichen ihn bei einem anerkannten Träger der Weiterbildung ein.

Wie hoch ist die Förderung?

Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds.

Ihr Ansprechpartner:

weiterführende Informationen:

 Interessante Links zur Weiterbildung:

 

Beratungsstellen für den Bildungsscheck NRW in der Region NiederRhein:

 

Was Sie sonst noch wissen sollten:
Für Beschäftigte mit geringem Einkommen gibt es auch die „Bildungsprämie“. Informationen zu diesem bundesweiten Angebot finden Sie unter Bildungsscheck – Machen Sie, dass Sie weiter kommen ... (Informationen des MAGS)

 

Pressemitteilung zum Thema: