Hauptmenü
Innovative Modellprojekte
Folgende Kriterien für Modellprojekte wurde von der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH festgelegt, die bei der Antragsstellung zu beachten sind.
Ihr Ansprechpartner:
Kriterien für Modellprojekte
Die Gleichstellung von Mann und Frau ist ein Querschnittsziel der nordrhein- westfälischen Arbeitspolitik, das in allen Maßnahmen zu berücksichtigen ist. Der Beitrag der Projekte zur Gleichstellung der Geschlechter (Gender Mainstreaming) ist insoweit ein immanenter Bestandteil jedes Prüfkriteriums.
Kriterium: Modellhaftigkeit
Voraussetzung für Modellprojekte ist ein manifester Entwicklungs- und Erprobungsbedarf an neuen innovativen Konzepten, Vorgehensweisen und Methoden. Sie zielen in erster Linie darauf ab, neuartige Bedarfe und Problemlagen aufzugreifen und für diese wirksame, nachhaltige und verallgemeinerungsfähige Problemlösungen zu entwickeln und zu erproben. Es ist deshalb darzustellen welche Ziele erreicht, wie die aufgegriffenen Bedarfe problemangemessen bearbeitet und die angestrebten Ergebnisse, Produkte und erprobten tragfähigen Strukturen auf ihre Verallgemeinerungsfähigkeit geprüft werden sollen.
Kriterium: Mainstreaming
Ziel ist es, neue Ansätze zu einem Standard zu entwickeln und in bestehende Strukturen zu transferieren. Dazu sind Maßnahmen erforderlich, die Erkenntnisse, Erfahrungen und Produkte in angemessener Weise weitergeben, damit sie von den jeweils privat, intermediär oder öffentlich Zuständigen in eigener Trägerschaft, ohne weitere öffentliche Förderung übernommen oder für eigene, weiterführende Aktivitäten nachhaltiggenutzt werden können. Die entsprechenden Produkte und Maßnahmen müssen deshalb konkret definiert werden.
Kriterium: Beschäftigungsfähigkeit
Die generelle Zielsetzung von Modellprojekten ist die direkte oder mittelbare Änderung des individuellen Verhaltens der Beschäftigten und der betrieblichen oder überund außerbetrieblichen Verhältnisse mit dem Ziel der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. Es ist deshalb darzustellen, wie auf der Ebene der Beschäftigungssysteme (Unternehmen, intermediäre Organisationen) und auf Ebene der individuellen Kompetenzen (Beschäftigte) interveniert werden soll. Der Projektantrag muss plausible Antworten auf die Fragen liefern, wie z. B. Cluster, Branchen oder Unternehmensverbünde mit Hilfe des Projektes zu einer Verbesserung der Beschäftigung geführt und wie die Beschäftigten in ihren Kompetenzen gestärkt werden, um die Beschäftigungssituation zu verbessern und zu stabilisieren. Dabei gilt es, die wesentlichen Zugänge zur Beschäftigungsfähigkeit (Gesundheit, Arbeitsgestaltung, Handlungskompetenz) einzubeziehen und weitest möglich zu integrieren.
Kriterium: Arbeitsplan und Projektkosten
Die Vorhabensbeschreibung muss einen operationalisierten Arbeitsplan enthalten, aus dem die notwendigen Arbeitsschritte ersichtlich sowie die Angemessenheit der erforderlichen Kosten transparent werden.