Bildungsprämie
Informationen zur Bildungsprämie
Die Verwirklichung des Lernens im Lebenslauf ist entscheidend für die Perspektive jedes Einzelnen, den Erfolg der Wirtschaft und die Zukunft der Gesellschaft. Damit Beschäftigte stärker in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung investieren, führte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit der "Bildungsprämie" seit dem 01.12.2008 schrittweise in ganz Deutschland ein neues Finanzierungsmodell ein.
Die Bildungsprämie umfasst zwei Finanzierungskomponenten: einen „Prämiengutschein" und das so genannte „Weiterbildungssparen".
Der Prämiengutschein
Mit dem Prämiengutschein unterstützt der Bund Erwerbstätige in ihrem Fortbildungsinteresse, indem er 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernimmt, maximal 500 Euro. Der Gutschein kann einmal jährlich bei einer anerkannten Beratungsstelle beantragt werden. Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!
Das Weiterbildungssparen
Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren.
Beide Komponenten der Bildungsprämie sind miteinander kombinierbar: Mit dem Prämiengutschein lassen sich die Kursgebühren reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren.
Wer wird gefördert?
Prämiengutschein:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt
- Berufsrückkehrende
- Mütter und Väter in Elternzeit
- Mithelfende Familienangehörige
Nicht gefördert werden:
- Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten
- Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafög) haben
- Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
- Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende, Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre
Weiterbildungssparen:
Die Vorteile des Weiterbildungssparens können all diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen.
Weitere Infos zum Weiterbildungssparen: http://www.bildungspraemie.info/_media/Infoblatt_Spargutschein_Nutzer.pdf
Was wird gefördert?
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.
Allerdings werden Kosten für Messe-, Museums- oder Kongressbesuche - auch bei Fach- oder Berufsbezogenheit - nicht per Prämiengutschein bezuschusst.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist und das zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 25.600 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200 Euro). Die Förderkriterien werden bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor Ort individuell geprüft. Zudem werden Ziele, Inhalte und Umfang der geplanten Weiterbildung abgestimmt. Anschließend kann der Gutschein mit der Anmeldung beim Weiterbildungsanbieter eingereicht werden und man erhält eine reduzierte Rechnung.
Eine weitere formale Voraussetzung für eine Förderung ist daher der Besuch einer Bildungsberatungsstelle, die es bundesweit flächendeckend gibt. Über die Website http://www.bildungspraemie.info/ oder über die kostenlose Hotline 0800-2623 000 kann jeder erfahren, wo sich die nächste Beratungsstelle befindet.
Ihre Ansprechpartner/-innen bei der Regionalagentur NiederRhein:
![]() |
Magdalena Kowalczyk Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Telefon: 0203 283-4997 |
![]() |
Dr. Jens Stuhldreier (DU) Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Telefon: 0203 283-4208 |
![]() |
Karin Schillings |
Weitere Infos











