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Studie zur JobPerspektive
10.02.2011: Wie NRW-Akteure den Lohnkostenzuschuss nach § 16e umsetzen
Im Herbst 2007 wurde mit § 16e SGB II in Deutschland erstmals die Möglichkeit eines potenziell unbefristeten Lohnkostenzuschusses von bis zu 75 Prozent des Bruttolohns für Arbeitgeber bei der Einstellung besonders arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser geschaffen. In der Region NiederRhein sind, koordiniert durch die Regionalagentur und in enger Zusammenarbeit mit den arbeitspolitischen Akteuren der Region, vielfältige Umsetzungsinitiativen gestartet worden, die dazu geführt haben, etwa 750 Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Nunmehr liegt zu dieser Thematik vom IAB Nordrhein-Westfalen eine "Implementationsanalyse zu § 16e SGB II in Nordrhein-Westfalen I - Aneignungsweisen und Umsetzungsformen der „JobPerspektive“", vor.
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